Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 04.09.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ARGE NÖ Bergerlebnispass, bestehend aus den am Ende dieser AGB angeführten Liftgesellschaften (im Folgenden als „Mitgliedsbetriebe“ bezeichnet), und den natürlichen Personen (im Folgenden als „Kunde oder Inhaber“ bezeichnet), die den NÖ Bergerlebnispass erwerben. Mit dem Kauf und der Verwendung des NÖ Bergerlebnispass akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese AGB. Darüber hinaus gelten die Beförderungsbedingungen jenes Mitgliedsbetriebes, dessen Lift- bzw. Pistenanlagen – samt Nebenanlagen – der Inhaber des NÖ Bergerlebnispass konkret nutzt.
1. Bezugsberechtigung und Verwendung des NÖ Bergerlebnispass
Für die Datenverarbeitung verantwortlich:
- Zum Bezug des NÖ Bergerlebnispass sind grundsätzlich alle Personen berechtigt. Diese erhalten den Normaltarif lt. Preisliste.
- Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines kostenlosen NÖ Bergerlebnispass für Kleinkinder (Damit sind Kinder gemeint, die auf Grund ihres Geburtsdatums noch nicht die Jahrgangsgrenzen laut NÖ Bergerlebnispass-Preisliste für Kinderkarten erreichen).
Erwirbt eine erwachsene Person im Familienverbund einen NÖ Bergerlebnispass so erhalten die Kinder im Familienverbund unter 6 Jahre den MINI Bergerlebnispass.
Für die Beförderung von Kleinkindern gelten demnach die individuellen Tarifregelungen der einzelnen Skigebiete. - Die Jahrgänge bzw Altersklassen der einzelnen Kategorien sind der Website zu entnehmen.
- Personen ab einer Invalidität von 70 % gelten als Invalide (Nachweis erfolgt durch Vorlage einer sozialversicherungsrechtlichen Bestätigung im Original) und erhalten spezielle Tarife.
- Der NÖ Bergerlebnispass ist nur für eine Person gültig und wird ausschließlich nach Bezahlung des Kaufpreises, Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und einem Lichtbild ausgegeben. Das Foto sowie Vor- und Nachname werden digital im dafür vorgesehenen Feld über das Kassasystem aufgedruckt. Weitere Informationen betreffend der Verwendung Ihrer Daten finden Sie unter www.BERGERLEBNISPASS.at.
- Der Pass ist nicht übertragbar, auch nicht innerhalb der Familie.
- Der NÖ Bergerlebnispass wird nur auf berührungslose Datenträger aufgespielt. Eine Keycard kostet Euro 5,00 und ist eine Pfandkarte. Die funktionstüchtige „Keycard ISO Dual“ kann auch im nächsten Jahr wieder verwendet werden. Sollte eine Keycard nicht funktionieren, können die Daten auf eine neue Karte übertragen werden, für den Erwerb der neuen Karte ist jedoch ebenfalls ein Preis von Euro 5,00 zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 25,- zu bezahlen. Den Einsatz von Euro 5,00 für die jeweilige Keycard erhält der Kunde bei Rückgabe des unbeschädigten Datenträgers bei den Kassen retour. Für die Benutzung der Einrichtungen des NÖ Bergerlebnispass hat der Kunde den NÖ Bergerlebnispass immer mitzuführen und auf Verlangen – in Verbindung mit einem Lichtbildausweis – vorzuweisen.
2. Erwerb und Rücktritt
Der Erwerb der Karte kann wie folgt zustande kommen:
- Erwerb der Karte direkt im Skigebiet: Der Kunde bezahlt und erhält den gewünschten NÖ Bergerlebnispass direkt an der Kassa eines Skigebietes welches als Verkaufsstelle ausgewiesen ist.
- Erwerb der Karte via Webshop: Skigebieten der ARGE NÖ Bergerlebnispass steht es frei, den NÖ Bergerlebnispass zusätzlich über deren Webshops zu vertreiben. Im jeweiligen Webshop werden alle für die Ausstellung der personenbezogenen Karte relevanten Daten abgefragt. Wenn der Bestellvorgang abgeschlossen ist, erhält der Kunde eine Zusammenfassung zu seiner Bestellung und hat anschließend die Möglichkeit, den Kauf per Onlinezahlung abzuschließen. Nach erfolgreichem Bezahlvorgang wird dem Kunden sowohl die Rechnung als auch eine Bestellbestätigung samt Abholcode an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt. Mit diesem Abholcode kann die Karte an allen Kassen desjenigen Skigebiets, in dessen Webshop der Kunde die Karte gekauft hat, nach spätestens 0,5 Stunden abgeholt werden.
- Erwerb der Karte via E-Mail an info@bergerlebnispass.at: Nachdem die für die Ausstellung der Card relevanten Daten an die ARGE NÖ Bergerlebnispass via E-Mail übermittelt wurden, kann via Bankeinzug die Zahlung stattfinden. Die Übermittlung der Card findet dann wie im Punkt zuvor angeführt nach Zahlungseingang statt.
- Der Rücktritt vom Kauf ist grundsätzlich ausgeschlossen wie in Punkt 3 dargestellt. Besondere Bedingungen werden im Punkt 8 Rückvergütung angeführt.
3. Tarife und Haftung
- Für den Erwerb des NÖ Bergerlebnispass gelten die für die jeweilige Saison festgelegten Tarife.
- Der nachträgliche Umtausch auf einen anderen Skipass und die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Der Inhaber des NÖ Bergerlebnispass ist verpflichtet seinen Pass so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben, sodass Missbrauch, Verlust und Diebstahl vermieden werden können.
- Es besteht kein Rückvergütungsanspruch bei Schlechtwetter, Abreise, Krankheit (ausgenommen Punkt 6) Lawinengefahr, Ausfall oder Betriebsunterbrechungen von Anlagen, Sperre von Skiabfahrten.
- Die einzelnen Mitgliedsbetriebe betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten und sonstige Anlagen jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Mitgliedsbetrieb, welcher den NÖ Bergerlebnispass verkauft, handelt und haftet nicht für die anderen Mitgliedsbetriebe. Er dient vielmehr nur als Verkaufsstelle. Der Erwerb des NÖ Bergerlebnispass berechtigt den Inhaber zur Nutzung der von den Mitgliedsbetrieben angebotenen Leistungen. Der konkrete Leistungsvertrag (Benützungsvertrag/Beförderungsvertrag) kommt daher jeweils nur mit jenem Mitgliedsbetrieb zustande, dessen Anlagen gerade benützt werden. Es sind daher die im jeweiligen Skigebiet gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen zu beachten. Die allfällige Haftung gegenüber den Gästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten oder sonstiger Anlagen trifft daher ausschließlich jenen Mitgliedsbetrieb, in dessen Verantwortungsbereich sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Mitgliedsbetriebe wird ausgeschlossen. Für Anlagen, welche im oder neben dem Skigebiet des Mitgliedsbetriebes liegen, gesellschaftsrechtlich jedoch nicht zu jener Gesellschaft gehören, welche die NÖ Bergerlebnispass-Vereinbarung unterzeichnet hat, in welchen aufgrund einer internen Pool-Konstellation aber der NÖ Bergerlebnispass gültig ist (Sub-Partner), übernimmt der Mitgliedsbetrieb, in dessen Einflusssphäre diese Anlagen liegen, sämtliche haftungsrechtlichen Verpflichtungen im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Subpartners.
- Die Betriebseinstellung einzelner Anlagen während oder aller Anlagen am Ende der Saison aufgrund der Schneelage oder der Witterung bleibt vorbehalten. Ein Rückvergütungsanspruch besteht dadurch nicht.
4. Benützungsbestimmungen
- Der NÖ Bergerlebnispass ist nur während der ausgeschriebenen Wintersaison der jeweils teilnehmenden Mitgliedsbetriebe nutzbar. Im Gültigkeitszeitraum sind Karteninhaber während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Nutzung aller jeweils in Betrieb befindlicher Seilbahn- und Liftanlagen der Mitgliedsgesellschaften berechtigt. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich tagesaktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen des Skigebietes und bei den jeweiligen Aufstiegshilfen sowie auch aus dem Internet.
- Bei betriebsbedingten Sperren einzelner Mitgliedsbetriebe (teilweise oder auch gänzliche) – aus welchem Grund auch immer – besteht kein (auch kein aliquoter) Rückerstattungsanspruch.
5. Verlust/Diebstahl/Vergessen
Bei Verlust, Diebstahl oder Vergessen ist der Karteninhaber verpflichtet, dies umgehend bei einem Mitgliedsbetrieb zu melden, damit sofort eine Sperre der verlorenen bzw. gestohlenen oder vergessenen Karte durchgeführt und eine neue Karte ausgestellt werden kann. Die Ausstellung einer neuen Karte erfolgt nur wenn die Meldung vor einem Kartenmissbrauch gemacht wurde. Eine Karte wird erst wieder entsperrt, wenn vom Koordinator der ARGE NÖ Bergerlebnispass oder einem Mitgliedsbetrieb die Freigabe kommt. Um die Prüfung und Verteilung der Sperre zu gewährleisten ist eine Wartezeit von einem Tag einzuhalten. Für die Ausstellung der Ersatzkarte sind vom Kunden Euro 25,00 als Bearbeitungsgebühr und Euro 5,00 für die Keycard zu entrichten.
6. Rückvergütung
Unfall/Krankeit
- Bei Unfall oder Krankheit mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung von mindestens fünf Wochen erfolgt eine Rückvergütung gemäß unterhalb angeführter Berechnungsformel.
- Für die Geltendmachung des Rückvergütungsanspruches ist vom Nutzer ein ärztliches Attest (im Falle des Unfalls oder der Krankheit mit der Dauer der Gesundheitsbeeinträchtigung) sowie der NÖ Bergerlebnispass vorzulegen, bis zur Vorlage dieses ärztlichen Attestes besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
- Eine Rückvergütung ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Karte schon an 10 Tagen oder öfter benutzt wurde.
- Eine Rückvergütung bei einer Nutzung nach dem 28. Februar ist ausgeschlossen.
- Eine Rückvergütung nach dem 01.04. ist nicht möglich.
- Allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen und begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.
- Bei Rückvergütung der Elternkarte sind die Kindersaisonfreikarten und Minifreikarten auch zurückzugeben.
- Bei bezahlten Kinderkarten wird die Rückgabe
- Der etwaige zweite Erwachsenen-Pass kann in diesem Zusammenhang nicht rückerstattet werden.
- Je genutztem Skitag wird folgender Betrag vom Kaufpreis abgezogen:
Erwachsen € 50,-
Kind € 30,-
Bearbeitungsgebühr
Für die Bearbeitung anteiliger Rückvergütungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- verrechnet und vom Rückvergütungsanspruch in Abzug gebracht. Ist der Rückvergütungsanspruch geringer als die Bearbeitungsgebühr, wird diese dem Anspruchsteller in Rechnung gestellt.
Bearbeitungsgebühr
Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die Mitgliedsbetriebe leistungsbereit sind, der Karteninhaber diese Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt. Sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen angeordnet werden (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der Karteninhaber diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden. Dieser Ausschluss ist für alle Kartenkategorien gültig.
Rückvergütung von unbenützten Saisonkarten
Wurde die Saisonkarte in der ganzen Saison verletzungs- oder krankheitsbedingt nicht benutzt, wird diese rückvergütet (Verkaufspreis). Jedoch wird die Bearbeitungsgebühr eingehoben. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei der normalen Rückvergütung. Eine Rückvergütung nach dem 01.04. ist nicht möglich.
7. Missbrauch
Jede missbräuchliche Verwendung des NÖ Bergerlebnispass hat die sofortige und ersatzlose Sperre des Passes zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle der (versuchten) Weitergabe und Verwendung des NÖ Bergerlebnispass an/durch Dritte, des Erwerbes durch unrichtige Angaben über Hauptwohnsitz, Alter, etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor. Im Falle der missbräuchlichen Verwendung ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 250,00 an den betroffenen Mitgliedsbetrieb (in dem der Missbrauch aufgedeckt wurde) zu bezahlen. Ebenso behält sich der betroffene Mitgliedsbetrieb die Einbringung einer Strafanzeige vor.
8. Defekte Datenträger
Wird ein NÖ Bergerlebnispass Datenträger (Keycard) am Drehkreuz nicht akzeptiert, obwohl die Karte gültig ist, ist von jenem Mitgliedsbetrieb eine „Karte neu“ auszustellen, in dessen Gebiet der Fehler auftritt. Für die neue Keycard ist vom Kunden wiederum ein Betrag in der Höhe von EUR 5,00 zu entrichten, ausgenommen eine unbeschädigte NÖ Bergerlebnispass-Keycard wird dem Mitgliedsbetrieb retourniert.
9. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Im Übrigen gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Mitgliedsbetriebe.
10. Gerichtsstand/anzuwendendes Recht
- Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Es gilt österreichisches materielles Recht.
- Die Vertragssprache ist Deutsch. Nur die deutsche Fassung dieser AGB ist verbindlich.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern. Eine solche Änderung entfaltet ausschließlich Wirkungen für zukünftige Ticketkäufe. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs aktuelle Fassung. Das gilt auch für den gesamten Gültigkeitszeitraum eines Tickets.
11. Liste der Mitgliedsbetriebe
Annaberger Lifte
Erlebnisalm Mönichkirchen
Gemeindealpe Mitterbach
info@niederoesterreichbahnen.at
Hochkar Bergbahnen
Königsberg
Maiszinken
Mariazeller Bürgeralpe
Ötscherlifte Lackenhof
Semmering Hirschenkogel
Wexl Arena St. Corona am Wechsel
Noch Fragen?
Gerne beantworten wir Fragen und geben bei Bedarf Auskunft über den neuen NÖ Bergerlebnispass.